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Kommerzieller Angriff aus dem Orbit: Verliert der Amateurfunk das 70‑cm‑Band an AST SpaceMobile?

Kommerzieller Angriff aus dem Orbit: Verliert der Amateurfunk das 70‑cm‑Band an AST SpaceMobile?

WORUM GEHT’S?

AST SpaceMobile hat von der US‑FCC die Genehmigung erhalten, das 70‑cm‑Amateurband (430‑440 MHz) für die TT&C‑Kommunikation seiner 250‑Satelliten‑Konstellation zu nutzen. Für die deutsche Amateurfunk‑Community droht damit ein massiver Störteppich, der Relais und die neue Klasse‑N‑Einsteigerlizenz gefährdet.

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AST SpaceMobile 70-cm-Band

AST SpaceMobile

70-cm-Band

AST SpaceMobile will für seine geplante LEO‑Satellitenkonstellation das 70‑cm‑Band (430 – 440 MHz) nutzen – ein Frequenzbereich, der in Deutschland und Europa ausschließlich dem Amateurfunk zugewiesen ist. Die US‑Regulierungsbehörde FCC hat im Mai 2026 die Nutzung dieses Spektrums für die gesamte Konstellation von rund 250 Satelliten genehmigt, obwohl weltweit über 2 500 Funkamateure und Verbände dagegen protestiert haben. Für die deutsche Amateurfunk‑Community bedeutet das nicht nur ein potenzielles Störungsproblem, sondern auch eine existenzielle Bedrohung für das dichte Relaisnetz und die neue Klasse‑N‑Einsteigerlizenz.

Wer ist AST SpaceMobile und was wollen sie auf unseren Frequenzen?

AST SpaceMobile (AST & Science LLC) ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Texas, das ein weltweites Mobilfunknetz aus dem All aufbauen will. Ziel ist, unmodifizierte Smartphones direkt per Satellit mit 4G/5G‑Breitband zu verbinden – ein Service, der ohne Bodeninfrastruktur auskommen soll. Dafür plant das Unternehmen eine Konstellation von 243 bis 248 extrem großen Low‑Earth‑Orbit‑Satelliten, die intern den Namen „BlueBird“ tragen. Jeder dieser Satelliten soll über ein eigenes Telemetrie‑, Tracking‑ und Steuerungs‑System (TT&C) verfügen. Für die Up‑ und Downlinks des TT&C fordert AST die Freigabe des Frequenzbereichs 430 – 440 MHz, also des gesamten 70‑cm‑Amateurbands.

Der technische Albtraum: Wie 248 Satelliten das Band lahmlegen können

Die geplanten TT&C‑Kanäle benötigen pro Satellit eine Bandbreite von 64 kHz bis 256 kHz. Bei fast 250 Satelliten entsteht damit ein permanenter Störfußabdruck von mehreren Megahertz, der das gesamte 10 MHz‑breite Bandsegment besetzt. Die Signale werden mit einer Bandbreite von je 50 kHz gesendet – bereits im September 2024 testete AST fünf Satelliten auf den Frequenzen 430,5 MHz, 432,3 MHz, 434,1 MHz, 435,9 MHz und 439,5 MHz, ohne dafür eine offizielle Genehmigung zu besitzen.

Im Vergleich dazu stehen etablierte Frequenzbänder für kommerzielle Satelliten‑TT&C bereit: S‑Band (2025 – 2110 MHz), X‑Band (8025 – 8400 MHz) und Ka‑Band (27,5 – 30,0 GHz). Diese Bänder sind bereits für den militärischen und kommerziellen Einsatz reserviert und bieten ausreichend Bandbreite für die Steuerung großer Satellitenkonstellationen. Die ITU‑Studien schließen das 70‑cm‑Band ausdrücklich von kommerziellen TT&C‑Anwendungen aus, weil es als sekundär zugewiesenes Amateurband gilt. AST weicht deshalb auf das 70‑cm‑Band aus, weil dort keine Lizenzgebühren anfallen – ein klarer Kosten‑ und Regulierungs­vorteil für das Unternehmen, jedoch ein Risiko für die Amateurfunk‑Community.

Ein Schlag ins Gesicht für deutsche Relais und die Klasse N

In Deutschland ist das 70‑cm‑Band die Heimat einer besonders dichten Infrastruktur an FM‑ und Digital‑Relais (DMR, C4FM, D‑Star), Digipeatern und ATV‑Sendern. Viele Funkamateure, insbesondere Einsteiger, nutzen diese Relais, um Reichweite zu erzielen. Die geplanten TT&C‑Signale von AST würden mit einer Bandbreite von 64 – 256 kHz die Eingangsfilter von Relais stark belasten. Selbst wenn die Signale nur sporadisch auftreten, reicht ein einzelner breiter Kanal aus, um die Empfänger zu übersteuern und die Kommunikation über das gesamte Band zu blockieren.

Die neue deutsche Einsteigerlizenz, die Klasse N, ist stark auf die UKW‑Bänder 2 m und 70 cm ausgerichtet. Ohne funktionierende Relais oder mit stark gestörten Frequenzen verlieren Klasse‑N‑Lizenznehmer ihre wichtigste Spielwiese für den Einstieg. Das bedeutet, dass ein großer Teil der Nachwuchsfunker praktisch vom Hobby ausgeschlossen würde.

Zusätzlich nutzt das Amateurfunksatelliten‑Projekt AMSAT das 70‑cm‑Band für die Kommunikation mit eigenen Satelliten. Ein kommerzieller Nutzer, der das gesamte Band belegt, würde damit die wissenschaftlichen und experimentellen Non‑Profit‑Projekte von AMSAT in direkte Konkurrenz setzen und deren Nutzungsrechte gefährden.

Das regulatorische Drama: Wie die FCC dem Protest trotzte

Der Weg zur Genehmigung war von mehreren Wendungen geprägt. Im Juni 2025 nahm die FCC den Antrag von AST zur Kommentierung an. Daraufhin reichten über 2 500 Einwendungen von Funkamateuren, Verbänden wie ARRL, AMSAT‑DL, AMSAT‑UK und dem Open Research Institute (ORI) bei der US‑Zulassungsbehörde ein. Im September 2025 reagierte die FCC auf den Druck und beschränkte die Nutzung auf reine Notfälle und maximal 24 Stunden pro Tag. Dieser Teilerfolg zeigte, dass ein breiter Protest tatsächlich Einfluss haben kann.

Doch die Entscheidung im Mai 2026 stellte die vorherige Beschränkung wieder rückgängig: Die FCC autorisierte die Nutzung des 70‑cm‑Bands für die gesamte Konstellation von 248 Satelliten. Damit ist die temporäre Schutzmaßnahme endgültig aufgehoben und ein kommerzieller Betreiber erhält dauerhaft Zugang zu einem Band, das in Europa primär dem Amateurfunk zugewiesen ist.

Bereits 2023 hatte die deutsche Bundesregierung AST aufgefordert, den Betrieb einzustellen, sobald die Satelliten über deutschem Hoheitsgebiet sichtbar werden – ein Hinweis darauf, dass die ITU‑Regelungen verletzt wurden. Die aktuelle FCC‑Entscheidung macht diese Aufforderung jedoch schwer durchsetzbar, weil die US‑Behörde das Spektrum nun als primär für den kommerziellen Nutzer deklariert.

Fazit & Ausblick: Müssen wir jetzt weichen?

Die Genehmigung der FCC bedeutet, dass das 70‑cm‑Band künftig von einem kommerziellen Betreiber dauerhaft belegt wird. Für die deutsche Amateurfunk‑Community bedeutet das ein hohes Risiko von Störungen, insbesondere für das dichte Relaisnetz und die neue Klasse‑N‑Einsteigerlizenz. Die Situation erfordert ein koordiniertes Vorgehen der deutschen Verbände (DARC, DARC‑Region, BNetzA) und eine klare Positionierung gegenüber europäischen Regulierungsbehörden, um die primäre Zuweisung des Bands an den Amateurfunk zu verteidigen.

Ein möglicher Weg ist, die Nutzung von AST auf Notfälle zu beschränken und gleichzeitig alternative Frequenzbänder für die TT&C‑Kommunikation zu fordern. Gleichzeitig sollten Amateurfunk‑Verbände verstärkt auf die ITU‑Regelungen pochen, die das 70‑cm‑Band ausdrücklich von kommerziellen TT&C‑Anwendungen ausschließen. Nur durch konsequente internationale Zusammenarbeit kann verhindert werden, dass das Band dauerhaft von einem kommerziellen Dienst blockiert wird.



73 & viel Spaß beim Ausprobieren.


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